Auch im kommenden Kalenderjahr gibt es wieder einige Neuerungen, die Verbraucherinnen und Verbraucher betreffen. Insbesondere Autofahrende müssen sich 2024 mit neuen Regelungen auseinandersetzen. Drei der wichtigsten Vorhaben erklären wir dir nun genauer.
Führerschein-Umtausch schreitet voran
Nicht mehr viele, aber immer noch einige Autofahrerinnen und Autofahrer verfügen über die grauen oder rosanen Papierführerscheine. Sie stammen aus der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) und werden stufenweise ausgetauscht.
Im Jahr 2024 müssen alle Führerscheine ersetzt werden, die zwischen 1965 und 1970 ausgestellt wurden. Letztmöglicher Stichtag ist der 19. Januar 2024, informiert eine Webseite vom Land Berlin. Danach ist der Führerschein ungültig. Und wer mit abgelaufener Fahrerlaubnis fährt, riskiert ein Bußgeld. Laut dem Bußgeldkatalog entscheiden die Umstände über die Höhe der Strafe. Zwischen 10 Euro und sogar Haft ist jedoch grundlegend alles möglich.
Hintergrund des Führerschein-Umtauschs ist übrigens die Imaginative and prescient einheitlicher Fahrerlaubnisse in der Europäischen Union. Haben alle denselben, modernen Kartenführerschein, werden Verkehrskontrollen in den EU-Ländern enorm vereinfacht. Zudem sind die neueren Exemplare fälschungssicher.
Neuwagen mit Fahrassistenz-Systemen
Für alle Autofahrerinnen und Autofahrer, die sich 2024 einen Neuwagen zulegen wollen, ist diese Regelung von besonderem Interesse. Die EU-Verordnung 2019/2144 schreibt vor, dass Fahrassistenzsysteme ab dem 07. Juli 2024 bei allen neu zugelassenen Pkw verpflichtend werden.
Hierbei handelt es sich um technische Hilfsmittel wie etwa einen Spurhalte-Assistenten, Müdigkeitswarner oder einem Rückfahrassistenten. Die Verordnung dient dazu mithilfe moderner Technik die Straßen für alle Verkehrsteilnehmenden noch sicherer zu machen.
Eine Nachrüstpflicht gibt es zwar nicht, jedoch können auch ältere Pkws von diesen Technik-Wundern profitieren. So lässt sich kinderleicht eine Rückfahrkamera installieren. Die Kosten sind dabei in der Regel überschaubar, insbesondere da zu diesem Zweck nicht zwingend Fachpersonal vonnöten ist.
Mehr Kfz-Versicherung durch neue Typklassen
Eher unschön ist diese neue Regelung für Autofahrerinnen und Autofahrer. Zumindest so mancher wird durch die neuen Typklassen 2024 mehr Kfz-Versicherung zahlen müssen. Genau genommen sind von einer Preiserhöhung der Kaskoversicherung circa 7,4 Millionen Fahrzeuge betroffen. Laut dem ADAC sind die neuen Typklassen für 5,4 Millionen weitere Autofahrerinnen und Autofahrer ein Grund zu Freude, denn für sie wird es günstiger.
Willst du für dein Modell eine Typklassenabfrage durchführen, gelingt das über die Webseite des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Um steigende Kosten durch die neuen Typklassen zu kompensieren, solltest du dich von deiner Versicherung beraten lassen. Ein höherer Selbstbehalt sorgt in der Regel für eine Senkung der Beiträge. In einigen anderen Fällen kann auch der Versicherungs- oder gar Fahrzeugwechsel langfristig die sinnvollste Possibility sein.
Quelle: ADAC, GDV, Europäische Union, Bußgeldkatalog, ServicePortal Berlin
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