Das Jahr 2024 wird erneut von der Teuerung geprägt sein, auch wenn diese bereits sinkt. Im kommenden Superwahljahr gibt es kräftige Zuwächse bei den Gehältern und Pensionen, wobei das gesetzliche Antrittsalter für Frauen nun steigt. Das Pflegegeld wird gemäß der neuen Automatik mehr, ebenso wie sonstige Familien- und Sachleistungen. Viel Geld gibt es für Heizungstausch und Sanierungen, aber auch für den Ausbau der Kinderbetreuung. Sowohl im Öffentlichen Dienst als auch bei den Metallern kratzt der Zuwachs an der Zehn-Prozent-Marke, die Pensionen steigen um 9,7 Prozent. Erstmals schlagend wird die Anhebung des Frauenpensionsalters. Wer in der ersten Jahreshälfte 1964 geboren ist, kann erst mit 60,5 Jahren in Pension gehen. Für Frauen mit Geburtsstichtagen in der zweiten Hälfte 1964 sind es 61 Jahre. Im Behindertenbereich gibt es nun bis zum 25. Lebensjahr einen AMS-Zugang.
Steuerlich kommen Änderungen bei den ersten vier Tarifstufen, gespeist aus dem variablen Drittel der Abschaffung der Kalten Development. Überstunden werden steuerlich entlastet. Auch die Ausweitung der Spendenabsetzbarkeit tritt in Kraft. Im Gesundheitsbereich werden Kassenleistungen ausgebaut, zusätzlich will man 100 neue Vertragsarztstellen schaffen und – unterstützt durch Förderungen – auch besetzen. Das Pflegegeld steigt, weitere Familien- und Sozialleistungen ebenso, und zwar um 9,7 Prozent.
Mehr Geld gibt es für Heizungstausch (75 Prozent der Kosten werden im Schnitt übernommen) und Gebäudesanierung (300 statt 100 Euro professional Quadratmeter). Photovoltaik-Anlagen werden steuerfrei, das Flaschen-Pfandsystem nimmt Formen an. Mittels des im Rahmen des Finanzausgleichs paktierten Zukunftsfonds soll das Kinderbetreuungsangebot steigen. An den Schulen kommen Kinderschutzkonzepte, aber auch Anpassungen bei der Mathematura an den BHS. Im Bankenbereich werden Echtzeitüberweisungen zum Commonplace.
Im Verkehrsbereich kommt das Free of charge-Klimaticket für alle 18-Jährigen, die Ein-Tages-Vignette für die Autobahnbenutzung sowie – ab Juli – weitere Pflicht-Assistenzsysteme für Neufahrzeuge. Raser-Autos können künftig beschlagnahmt werden, und Klimaschutzmaßnahmen wie die von 32,5 auf 45 Euro professional Tonne steigende CO2-Steuer macht das fossil betriebene Autofahren teurer.
Das Jahr 2024 wird auch ein Superwahljahr. Am 9. Juni steht die EU-Wahl an, im Herbst dann die Nationalratswahl. In Vorarlberg und der Steiermark wird jeweils der Landtag gewählt.
Einige der Änderungen im Element:
- Erhöhung der Gehälter: Trotz langsam sinkender Teuerung gibt es im kommenden Jahr noch kräftige Zuwächse bei den Gehältern. So kratzen sowohl Öffentlicher Dienst, als auch die Metaller an der 10-Prozent-Marke. Auch die Pensionisten bewegen sich in diesem Bereich. Im Handel wird noch um die Höhe der Gehaltszuwächse gestritten. Die Inflation könnte 2024 laut WIFO auf 3,2 Prozent absinken.
Die Gehälter im öffentlichen Dienst steigen mit 1. Jänner um 9,15 Prozent, mindestens aber um 192 Euro. Bei den niedrigsten Einkommen bedeutet das demzufolge eine Erhöhung um 9,71 Prozent. Die Zulagen und Vergütungen werden ebenfalls um 9,15 Prozent erhöht. Direkt betroffen sind 227.799 Personen (Bundesbedienstete und Landeslehrerinnen), indirekt betroffen sind die 317.273 Bediensteten der Länder und Gemeinden, die den Bundesabschluss voraussichtlich übernehmen werden.
Die Beschäftigten in der Metalltechnischen Industrie erwartet eine durchschnittliche Erhöhung der Löhne und Gehälter um brutto 8,6 Prozent. Durch eine Staffelung bekommen die unteren Einkommensbezieher zehn Prozent mehr. Die Einigung gilt für zwei Jahre, wobei im zweiten Jahr ein Prozent auf die rollierende Inflation drauf geschlagen wird. Bis zu einem Bruttoeinkommen von knapp 4.200 Euro gilt die Erhöhung von 10 Prozent, danach schmilzt sie ab. Bei knapp 8.000 Euro sind es 5,5 Prozent brutto.
Die Pensionen steigen im kommenden Jahr um 9,7 Prozent. Einzig Luxuspensionisten mit Bezügen ab 5.850 Euro müssen sich mit einem Fixbetrag von immerhin 568 Euro im Monat begnügen. Erfüllt wird zudem der Wunsch der Seniorenvertreter, mit einer Schutzklausel einen drohenden Wertverlust für den kommenden Pensionsjahrgang zu verhindern.
- Photovoltaik-Anlagen werden steuerfrei: Ab 1. Jänner 2024 sind Photovoltaik-Anlagen mit einer Spitzenleistung von bis zu 35 Kilowatt (kWp) in Österreich von der Umsatzsteuer befreit. Das betrifft den Großteil aller Sonnenkraftwerke, die auf Hausdächern montiert werden. Der Wegfall der Steuer gilt aber auch für Balkonkraftwerke, das sind kleine PV-Anlagen mit ein oder zwei Modulen, die höchstens 800 Watt an Leistung liefern und an einer Steckdose angesteckt werden. Mit der Umsatzsteuerbefreiung fallen für viele non-public Stromerzeuger auch die Förderanträge bei der OeMAG weg, die seit dem Photovoltaik-Growth 2022 für viel Frust gesorgt hatten, weil das Price range oft binnen weniger Minuten ausgeschöpft struggle. Für Balkonkraftwerke gibt es überhaupt zum ersten Mal eine Förderung durch den Bund. Die Umsatzsteuerbefreiung gilt vorerst bis 2026.
- AMS-Zugang für bisher “arbeitsunfähige” Beeinträchtigte: Das Jahr 2024 bringt für Jugendlichen und Personen unter 25 Jahren, die bisher wegen fehlender Arbeitsfähigkeit keinen Zugang zum Arbeitsmarktservice hatten, eine Änderung. Ab 1. Jänner werden junge Betroffene nicht wie bisher vorzeitig als arbeitsunfähig erklärt und können damit vom AMS betreut werden. Bisher wurde Arbeitsunfähigkeit oft früh festgestellt, Betroffene dann langfristig vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen. Mit der Anhebung der verpflichtenden Überprüfung der Arbeitsfähigkeit auf 25 Jahre soll jungen Menschen mehr Zeit für die Entwicklung ihrer Fähigkeiten und zur Integration in den Arbeitsmarkt gegeben werden.Auch wird damit der Bezug von Arbeitslosengeld ermöglicht. Bisher stellte sich das Downside, dass Personen, die von der Pensionsversicherungsanstalt als “arbeitsunfähig” eingestuft werden, grundsätzlich nicht von den Providers des AMS erfasst werden. Damit konnten Betroffene nicht an Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen des AMS teilnehmen. Das betrifft auch Jugendliche bzw. Personen unter 25 Jahren mit gewissen körperlichen bzw. intellektuellen Behinderungen. Auch besteht dann kein Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Als Ausweg blieb bisher nur die Hilfeleistung nach den Landesbehindertengesetzen, da das AMS an die Beurteilung der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) gebunden ist. Sobald diese Jugendlichen im Bereich der Behindertenhilfe der Länder platziert sind, struggle die Rückkehr in Richtung Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt schwierig.
- Starkes Pensionsplus und Anhebung des Frauenpensionsalters: Österreichs Senioren steht 2024 eine starke Erhöhung ihrer Bezüge bevor. Die Pensionen steigen um 9,7 Prozent. Bei einem Gesamtpensionseinkommen über 5.850 Euro monatlich brutto ist eine Erhöhung um einen Fixbetrag von 567,45 Euro vorgesehen. Die Ausgleichszulage, quasi die Mindestpension, wird von aktuell 1.110,26 auf 1.217,96 Euro angehoben, für Paare auf 1.921,46 Euro. Dazu kommt ein Ausgleichszulagenbonus, wenn mindestens 30 Beitragsjahre in der Pensionsversicherung erworben wurden. Der Richtsatz beträgt 1.325,24 Euro und der Bonus maximal 180,31 Euro.
Von Vorteil für Neupensionisten des Jahres 2023 ist, dass für sie die Aliquotierung weiter ausgesetzt ist. Das heißt, sie bekommen nächstes Jahr die volle Erhöhung, egal in welchem Monat sie den Ruhestand angetreten haben.
Die Geringfügigkeitsgrenze beträgt rund 518 Euro. Senioren, die neben der Pension erwerbstätig sind, müssen kommendes Jahr nur für jenen Teil des Zuverdiensts Pensionsbeiträge leisten, der über der doppelten Geringfügigkeitsgrenze liegt. Der jährliche Bonus für Arbeit über das Regelpensionsalter hinaus wird von 4,2 auf 5,1 Prozent erhöht. Die monatliche Höchstbeitragsgrundlage für die Sozialversicherung wird 2024 bei 6.060 Euro brutto liegen.
2024 erstmals schlagend wird die Anhebung des Frauenpensionsalters. Weibliche Versicherte, die zwischen 1. Jänner und 30. Juni 1964 geboren sind, können erst mit 60,5 Jahren in Pension gehen. Für die Geburtsstichtage 1. Juli bis 31. Dezember 1964 erhöht sich das Regelpensionsalter auf 61 Jahre.
Schwieriger dürfte der Zutritt zur geblockten Altersteilzeit werden. Durch den ersten Schritt der Senkung der öffentlichen Zuschüsse wird zumindest der Antritt in den meisten Fällen nach hinten verschoben.
- Ausbau von Kassenleistungen: Im Gesundheitsbereich bringt das kommende Jahr einige Verbesserungen für Krankenversicherte. So werden Untersuchungen wie Prostata-MRT und Coronar-CT österreichweit zur Kassenleistung, für psychologische Krankenbehandlung gibt es einen Zuschuss. Die Kostenerstattung nach Wahlarztbesuchen soll ab 1. Juli schneller gehen, weil diese ihre Honorarnoten dann digital an die Kasse übermitteln müssen. Auch die Umsetzung der jüngst beschlossenen Gesundheitsreform soll starten. Unter anderem will man mit der Interessentensuche für 100 neue Kassenstellen beginnen, und zwar zur Hälfte in den Fächern Allgemeinmedizin und Kinder- und Jugendheilkunde, zur anderen Hälfte in den Bereichen Gynäkologie, Dermatologie, Augen und Psychiatrie (auch für Kinder und Jugendliche). Viele neue Primärversorgungseinheiten (PVE) sollen an den Begin gehen, darunter die erste in Tirol. Neu ist auch ein Starterbonus von 100.000 Euro aus Bundesmitteln für neue Vertragsärzte der Allgemeinmedizin, Kinder- und Jugendheilkunde und Gynäkologie.
Für Medizinstudierende werden 13 bevorzugte Plätze für jene geschaffen, die nach Abschluss ihrer Ausbildung einen Kassenvertrag anstreben oder das ärztliche Crew innerhalb der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) verstärken.
Für psychologische Krankenbehandlung gibt es ab 1. Jänner 2024 einen Kostenzuschuss von der ÖGK, eine Sachleistung wird es nicht; und zwar weil die Bundesmittel zur Finanzierung zu gering ausfallen, wie es bei der ÖGK heißt. Dafür wird die Krankenbeförderung per Taxi ab Jahresbeginn mit einem Gesamtvertrag bundeseinheitlich geregelt.
Laut dem Gesundheitsministerium sollen im Zuge der Gesundheitsreform im kommenden Jahr neue digitale Angebote und Programme zur Gesundheitsförderung geschaffen werden. Auch die Erweiterung der Impfprogramme und Reformmaßnahmen in den Spitälern will man in Angriff nehmen. Verbessern will man die Versorgung bei postviralen Syndromen und die psychosoziale Versorgung. Auch die Novelle des Psychotherapiegesetzes hat das Ministerium auf seiner Liste. Die Ausbildung soll künftig an öffentlichen Universitäten angeboten werden.
- Pflegegeld wird routinegemäß erhöht: Das Pflegegeld wird mit Jahreswechsel routinegemäß erhöht – und zwar wie schon seit 2020 um den sogenannten “Anpassungsfaktor”. Für 2024 bedeutet das laut Sozialministerium eine Steigerung um 9,7 Prozent – analog zu den Pensionen und sonstigen Familien- und Sozialleistungen. Fortgeführt wird der Bonus für pflegende Angehörige sowie die Entgelterhöhung für Pflegekräfte. Pflegegeldbezieher der Stufe 1 erhalten ab 1. Jänner monatlich rund 192 Euro professional Monat (bisher 175 Euro), in Stufe 2 bekommt man dann 354 Euro (bisher 322,70), in Stufe 3 ca. 552 Euro (bisher 503), in Stufe 4 etwa 827 Euro (bisher 754), in Stufe 5 dann 1.123,50 Euro (bisher 1.024,20). Für Betroffene in Stufe 6 gibt es künftig 1.569 Euro (bisher 1.430,20) und in Stufe 7 2.061,8 Euro (bisher 1.879,50).
Der Bonus für pflegende Angehörige wird 2024 weitergeführt und beträgt ab 1. Jänner 1.500 Euro – im Gegensatz zu 2023 wird er in voller Höhe für das ganze Jahr ausbezahlt (2023 nur 750 Euro). Voraussetzung für den Bezug ist wie schon 2023, dass man seit mindestens einem Jahr einen nahen Angehörigen pflegt, mit dem man im gemeinsamen Haushalt lebt. Der Pflegebedürftige muss Anspruch auf Pflegegeld zumindest der Stufe 4 haben. Zudem darf das monatliche Durchschnittseinkommen des pflegenden Angehörigen 1.500 Euro netto nicht überschreiten. Ausbezahlt werden soll der Bonus in monatlichen Teilbeträgen. Eine Valorisierung anhand des gesetzlichen Anpassungsfaktors erfolgt dann mit 1. Jänner 2025.
Die Entgelterhöhung (“Gehalts-Bonus”) für Pflegekräfte wurde im Rahmen des Finanzausgleichs langfristig abgesichert. Im kommenden Jahr beträgt sie insgesamt 2.460 Euro.
Gleich bleibt die Förderung für die 24-Stunden-Betreuung – sie wurde 2023 zweimal erhöht, zuletzt auf 800 Euro für zwei selbstständige Betreuungskräfte.
- Flaschen-Pfandsystem nimmt Formen an: Österreich bekommt zwar erst im Jahr 2025 ein Einwegpfandsystem für Einweg-Getränkeflaschen und Alu-Dosen, die Vorbereitungen darauf laufen 2024 aber voll an. So gilt bereits ab 1. Jänner ein verbindliches Mehrwegangebot bei Getränken für den Lebensmitteleinzelhandel – wenn auch erstmals in geringerem Ausmaß. Konkret bedeutet das aber, “dass Getränke in Mehrwegflaschen zurück in die Regale der Supermärkte kommen”, wie es aus dem Umweltministerium hieß. Ab 2024 müssen Lebensmitteleinzelhändler in zumindest 35 Prozent ihrer Filialen zehn Prozent des Sortiments bei alkoholfreien Erfrischungsgetränken, Säften und Milch sowie 15 Prozent des Sortiments bei Wässern und Bier als Mehrweg anbieten. Ab 1. Jänner 2025 ist das Angebot für 90 Prozent der Filialen verpflichtend.
Wer entsprechende Plastikflaschen oder Alu-Dosen kauft, bezahlt 25 Cent als Pfand. Retourniert man die leeren Flaschen und Dosen, bekommt man auch das Geld zurück. Ziel der Mehrwegregelung ist die Steigerung des österreichweiten Mehrweganteils von Getränkeverpackungen auf 25 Prozent bis 2025 und auf 30 Prozent im Jahr 2030. Gegenwärtig liegt die Quote bei 20 Prozent.
- Ausbau der Kinderbetreuung: Was seit langem als Maßnahme für mehr Gleichstellung gefordert wird, will die Regierung ab 2024 angehen: 500 Millionen Euro aus dem Zukunftsfonds stehen im Jahr für den Ausbau der Kinderbetreuung bereit. Ein weiterer Fokus der Frauenpolitik liegt auf dem Bereich Gewaltschutz – hierhin fließt nicht nur ein Großteil des Frauenbudgets, auch Gewaltambulanzen sollen ihre Arbeit aufnehmen. Automatisch werden außerdem die Familienleistungen an die Inflation angepasst. Die angekündigten 4,5 Milliarden Euro für den Ausbau der Kinderbetreuung bis zum Jahr 2030 beginnen ab 2024 zu fließen. 500 Mio. Euro professional Jahr werden dafür aus dem Zukunftsfonds des Finanzausgleichs bereitgestellt, 200 Mio. Euro jährlich kommen bis 2027 aus der Kindergartenmilliarde. Ab März soll es den Kinderbetreuungsmonitor geben, mit dem Fortschritte und Versorgungslücken in den Regionen eruiert werden können. Über eine interaktive Landkarte sollen die Informationen für jeden zugänglich sein.Im Fokus steht im kommenden Jahr auch der Gewaltschutz. Schon im Dezember hat die Regierung den Startschuss für die Gewaltambulanzen erteilt, die eine bessere Dokumentation von Verletzungen und damit eine Steigerung der Verurteilungsquote ermöglichen sollen. Gestartet wird mit einer Modellregion Ost-Süd, die Wien, Niederösterreich, das Burgenland, die Steiermark und Kärnten umfasst. In Wien und Graz werden spezielle Gewaltambulanzen eingerichtet, über cellular Groups sollen auch ländliche Regionen abgedeckt werden. 2024 sollen die Gewaltambulanzen auch auf den Westen Österreichs ausgerollt werden.
Auch der Großteil des 33,6 Mio. Euro starken Frauenbudgets fließt 2024 in den Bereich Gewaltschutz. 5,5 Mio. Euro mehr und damit insgesamt 13,6 Mio. Euro erhalten die Frauen- und Mädchenberatungsstellen. Für sie sowie für Gewaltschutzzentren soll außerdem eine Gesamtstrategie kommen, hieß es aus dem Frauenministerium.
8,7 Mrd. Euro umfasst das Familienbudget im nächsten Jahr. Mehr Geld soll es etwa für Schulbusse geben. Der Ausbau der Schülerfreifahrt im Gelegenheitsverkehr wird mit einer Aufstockung der Mittel um 22 Prozent auf 120,8 Mio. Euro gefördert. 1 Mio. Euro mehr gibt es außerdem für den Kinderschutz.
Seit 2023 werden außerdem alle Familienleistungen an die Inflation angepasst, das wird auch im kommenden Jahr wieder der Fall sein. Hier geht es um Familienbeihilfe, Mehrkindzuschlag und Kinderabsetzbetrag, Kinderbetreuungsgeld, Familienzeitbonus sowie Schulstartgeld.
Länger arbeiten heißt es für Frauen ab 2024, startet mit Jahresbeginn doch die schrittweise Anhebung ihres Pensionsantrittsalters. Bis zum Jahr 2033 soll das Antrittsalter von 60 auf 65 Jahre erhöht werden – um jeweils sechs Monate professional Jahr. Frauen mit einem Geburtsdatum vom 1. Jänner 1964 bis zum 30. Juni 1964 können damit mit 60,5 Jahren in Pension gehen. Für ab dem 1. Juli 1968 geborene Frauen gilt das 65. Lebensjahr als generelles Pensionsantrittsalter.
Neu aufgesetzt wird der Eltern-Type-Move. Mit Jänner 2024 ersetzt das neue, nun digital aufgesetzte Vorsorgeprogramm den Mutter-Type-Move. Sein Leistungsumfang soll bis 2026 um zusätzliche Angebote während der Schwangerschaft und für Neugeborene erweitert werden, gestartet wurde etwa bereits die derzeit freiwillige Elternberatung.