Aus haftungstechnischen Gründen soll eine Teenagerin mit psychischen Problemen mit der Ambulanz in eine Einrichtung gebracht werden. Die Krankenkasse will hierfür aber nicht zahlen.
Keine Zeit? blue Information fasst für dich zusammen
- Die Tochter von Dieter M. will sich das Leben nehmen, woraufhin sie per fürsorgerische Unterbringung in eine Klinik eingewiesen wird.
- Aus haftungstechnischen Gründen soll die Ambulanz den Transport übernehmen. Davon will die Assura, der Versicherer der Familie, aber nichts wissen.
- Die Schweizerische Patientenorganisation kritisiert die Assura nun.
Die 14-jährige Tochter von Dieter M. will sich das Leben nehmen. Doch beschliesst sie, dass sie mit diesem Downside nicht alleine sein will, sondern konfrontiert ihre Eltern damit. Bei der Hilfe, welche die Eltern leisten wollen, verlassen sie sich auf ihre Versicherung, die Assura. Nun tauchen Probleme auf, die die Familie noch heute ratlos zurücklassen.
Doch von vorne: Nachdem die junge Frau mit seinem Downside an die Eltern getraten warfare, bieten diese einen Notfallarzt auf. Dieser kommt zum Schluss, dass das Mädchen eine stationäre Therapie braucht.
Damit das Mädchen aber nicht ausreissen kann, unterzeichnen die Eltern eine fürsorgerische Unterbringung. Ab diesem Zeitpunkt ist sie in der Hand der Klinik und dürfe nicht mal mehr von den Eltern gefahren werden, wie der «Blick» schreibt – wegen haftungstechnischen Gründen.
Die 14-Jährige musste additionally mit einem Notfalltransport in die Einrichtung gebracht werden. Dieter M. musste schnell entscheiden. «Ich habe aber verschiedene Zusatzversicherungen für alle meine Kinder abgeschlossen, die solche Transporte einschliessen», sagt er. «Ich nahm an, dass das gedeckt sein würde.»
Vater bleibt auf den Kosten sitzen
Nach einer Woche geht es der Teenagerin bereits besser und sie kann die Einrichtung verlassen. Mit Freude zahlte M. die Rechnung für den Transport in der Annahme, dass er das Geld zurückbekomme.
Doch auf den Kosten bleibt er sitzen. Denn die Assura-Krankenkasse schreibt ihm: «Gemäss den allgemeinen Versicherungsbedingungen ist unter Artikel 4, Absatz 4.1.10, Folgendes festgehalten: Deckungsbegrenzungen von: psychischen, psychosomatischen oder neurologischen Krankheiten.»
Dieter M. habe das Kleingedruckte offenbar nicht gelesen, was er auch zugibt. Doch dass seine Krankenkasse anpreist, dass Transportkosten von bis zu 20’000 Franken übernommen werden, kritisiert er.
Assura zeigt sich unbeeindruckt
Andere Zusatzversicherungen würden diese Unterscheidung nicht machen, wie der «Blick »schreibt. Dort seien psychische Leiden stets eingeschlossen.
Eine Sprecherin der Schweizerischen Patientenorganisation kritisiert die Krankenkasse für die schwammige Formulierung in den Vertragsbedingungen. «Das ist sehr störend. Hier werden Neurologie und psychische Leiden miteinander vermischt.» Es gelte aber im Streitfall die Vertragsfreiheit. Bei Zweifeln rät sie, den Ombudsmann für Zusatzversicherungen zu kontaktieren.
Brauchst du Hilfe? Hier kannst du reden
Diese Stellen sind für Menschen mit psychischen Problemen und für ihr Umfeld da.
Beratungstelefon der Dargebotenen Hand: Telefon 143, www.143.ch
Weitere Informationen: www.reden-kann-retten.ch
Die Assura zeige sich unbeeindruckt, was die Vorwürfe angeht. Eine Mediensprecherin verweist darauf, dass die Versicherungsbedingungen vorab dargelegt würden: «Jeder Versicherer trifft seine Entscheidungen hinsichtlich der von ihm angebotenen Zusatzleistungen.»