In vielen Ausbildungsberufen startet das Lehrjahr im August oder September. Damit beginnt für die Schulabgänger der erste große Schritt ins Berufsleben. Rund 500.000 Ausbildungsplätze wurden in diesem Jahr angeboten. Noch immer gibt es quick 230.000 offene Lehrstellen. Für die künftigen Azubis ändern sich einige Dinge. Sie sollten daher intestine vorbereitet in den neuen Lebensabschnitt starten.
Eigenes Konto
Wer noch kein eigenes Bankkonto hat, muss bei einer Financial institution oder Sparkasse ein Konto eröffnen. Sonst kann der Betrieb die Ausbildungsvergütung nicht überweisen. In der Regel bieten die Institute kostenlose Girokonten für Azubis an. Die Eröffnung eines Kontos ist einfach und kann meist auch on-line erledigt werden. Für die Legitimation gibt es Video– oder auch das Postident–Verfahren.
Unterhaltspflicht und Kindergeld
Bis zum vollendeten 25. Lebensjahr besteht ein Anspruch auf das Kindergeld, sofern sich das Type noch in der Ausbildung befindet. Wohnt ein Azubi zum Beispiel nicht mehr zu Hause, kann er oder sie das Kindergeld von den Eltern ausgezahlt oder per Antrag direkt von der Familienkasse überwiesen bekommen. In der Regel übernehmen Mütter und Väter ohnehin weiterhin den Unterhalt, sofern die Ausbildungsvergütung nicht zum Leben reicht. Dazu sind sie sogar verpflichtet. Die Unterhaltspflicht gegenüber den Kindern greift auch bei Azubis.
Krankenversicherung
Mit Ausbildungsbeginn sind Azubis nicht mehr in der Krankenversicherung ihrer Eltern mitversichert. Sie müssen selbst Mitglied dort oder in einer anderen Krankenversicherung werden. Das ist eine Pflichtversicherung, bei der der Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge bezahlen muss.
Schülerausweis
Die Vergütung von Azubis ist nicht gerade üppig. Ein Schülerausweis bringt an vielen Stellen finanzielle Vergünstigungen. Da in der dualen Ausbildung auch die Berufsschule einen Teil übernimmt, können sich Azubis dort einen Schülerausweis ausstellen lassen.
Steuernummer
Auch das Finanzamt kommt mit Beginn der Lehre ins Spiel. Azubis benötigen für den Arbeitgeber eine sogenannte Steueridentifikationsnummer. Auch sollte der Betrieb über eine etwaige Religionszugehörigkeit informiert werden. Beides ist für den Lohnsteuerabzug wichtig. Die Steuer–ID hat das Bundesamt für Steuern vor einigen Jahren allen Steuerpflichtigen zugesandt. Sie sollte additionally noch in den Unterlagen der Eltern zu finden sein. Ist sie es nicht, vergeben die Finanzbehörden Azubis eine neue Nummer.
Haftpflichtversicherung
Das ist für alle die wichtigste personal Versicherung. Bis zur Volljährigkeit sind Azubis über die Police ihrer Eltern in der Regel mitversichert, sofern die Eltern eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Sollte das nicht der Fall sein, raten die Verbraucherzentralen zum Abschluss einer eigenen Versicherung. Versicherungen bieten diese Verträge schon für weniger als zwei Euro Monatsbeitrag an.
Staatsknete
Sollte die Ausbildungsvergütung vorne und hinten nicht reichen, verhilft womöglich der Staat zu einem ausreichenden Einkommen. Ein Instrument ist das Ausbildungsgeld, das behinderte Azubis unterstützen soll. Es wird über die Dauer der Ausbildung gezahlt. Für allen anderen jungen Leute in einer dualen Ausbildung kommt die Berufsausbildungsbeihilfe als finanzielle Hilfe in Frage. Ob und wie viel Zuschuss es gibt, hängst auch vom Einkommen der Eltern ab. Maximal schießt der Staat 781 Euro im Monat dazu. Die Leistung erbringt die Bundesagentur für Arbeit (BA). Ein On-line–Rechner der Agentur bringt Klarheit über etwaige Ansprüche. Er ist unter der Webadresse „babrechner.arbeitsagentur.de/“ zu finden. Wohnen Auzbis schon in einer eigenen Wohnung, kommt auch das Wohngeld als Sozialleistung in Frage. Es kann bei der jeweiligen Kommune beantragt werden.
Ausbildungsvertrag
Im Vertrag müssen einige Punkte verbindlich geregelt sein. Dazu gehört die Vergütung über die gesamte Lehrzeit und auch die tägliche Arbeitszeit. Ferner ist festgeschrieben, wo die Ausbildung absolviert wird. Wichtig ist auch die Dauer der Probezeit, die zwischen einem und vier Monaten betragen darf. Immer wieder stellen Azubis auch fest, dass der Beruf oder der Betrieb nicht zu ihren Vorstellungen passt. Unter welchen Bedingungen der Vertrag wieder aufgelöst werden kann, ist ebenfalls im Ausbildungsvertrag festgehalten. Aus der Vereinbarung geht auch der Urlaubsanspruch hervor. Volljährige haben einen Anspruch auf 24 Werktage Ferien, jüngere je nach Altern einen Anspruch auf bis zu 30 Werktage.
Überstunden
Mehrarbeit sollte es nach Ansicht des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) für Azubis eigentlich nicht geben. Sollte dies doch der Fall sein, greifen Arbeitszeitgesetze. Sie sehen zum Beispiel Höchstarbeitszeiten, Vergütungszuschläge oder auch einen Freizeitausgleich für geleistete Überstunden vor.
Kündigung
Ist die Probezeit erst einmal überstanden, können Auszubildende nur noch bei besonders großen Verfehlungen gekündigt werden. Eine ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen. Der Arbeitgeber darf nur eine fristlose Kündigung aussprechen. Dafür gibt es aber auch Regeln. Es muss dafür wichtige Gründe geben, etwa Diebstähle oder geschäftsschädigendes Verhalten. Auch mahnen Betriebe Azubis erst einmal ab, bevor sie eine fristlose Kündigung aussprechen. Eher wird der Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag vorschlagen. Die Auflösung setzt aber das Einverständnis des Azubis voraus.
Umgekehrt ist die Kündigung schon leichter. Auch Azubis können fristlos kündigen, wenn der Arbeitgeber grobe Pflichtverletzungen begeht. Sie können auch jederzeit mit einer Frist von vier Wochen ordentlich kündigen, wenn sie die Ausbildung abbrechen und etwas anderes studieren oder erlernen möchten. Nur die Lehre in einem anderen Betrieb fortsetzen zu wollen, ist kein Kündigungsgrund. Auch hier kommt ein Aufhebungsvertrag in Betracht, wenn der Arbeitgeber dies auch will.
Fremde Länder
Noch nicht sehr bekannt sind die Möglichkeiten, einen Teil der Ausbildung im Ausland zu absolvieren. Denn Auslandsaufenthalte sind längst nicht mehr nur Studenten vorbehalten. Es gibt verschiedene Programme und Förderungen, die auch Azubis in der dualen Ausbildung helfen, einmal das Leben und Arbeiten in anderen Ländern kennen zu lernen. „Eramus+“ heißt das vielleicht bekannteste Förderprogramm. Unter der Webadresse „www.meinauslandspraktikum.de“ informiert die Nationale Agentur beim Bundesinstitut für Berufsbildung über die Möglichkeiten und auch die Erfahrungen anderer Azubis mit einer Ausbildung jenseits der Landesgrenzen.